Norm: AEUV Lissabon Art267KSchG §28KSchG §29DSGVO Art25DSGVO Art77DSGVO Art78DSGVO Art79DSGVO Art80DSGVO Art84KSchG §28a
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen die Regelungen in Kapitel VIII, insbesondere in Art. 80 Abs.1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürli... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs2KSchG §29
Rechtssatz: Fügt der Verwender oder der Empfehler von Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner nach Abmahnung gemäß § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln bei, liegt auch dann keine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung vor, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, wenn die neuen Klauseln im Verhältnis zu den beanst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr bei einem nach § 28 KSchG geltend gemachten Unterlassungsbegehren hinsichtlich verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sowie der Umfang der Veröffentlichung des klagsstattgebenden Urteils. Die Beklagte wurde von der klagenden Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte mit Schreiben vom 2. 3. 2008 aufgefordert, zu den als ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Die Klägerin forderte die Beklagte auf, die Verwendung der nachfolgenden, in dem von ihr einseitig vorformulierten „Konto-/Depotvertrag für Privatkunden“ idF 03-09 in Punkt 5. enthaltenen Klausel sowie sinngleiche Klauseln im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen und eine U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Kraftfahrzeug- Leasinggeschäft (mittelbares Finanzierungsleasing). Sie bietet ihre Leistungen bundesweit, vor allem in Salzburg, an und finanziert neben Fahrzeugen der Marke B***** mit einem Anteil von ca 30 % auch Fremdmarken. Die Leasingverträge können mit einer Vertragsdauer von 6 bis maximal 84 Monaten abgeschlossen werden. Die durchschnittliche Dauer liegt bei 39 Monaten. Dem Leasingnehmer werden die Allgemeinen Geschäftsbedingunge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG in Wien, gegen die beklagte Partei O***** KG, *****, vertreten durch Putz & Partner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der gemäß § 29 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche (ausschließlich) nach § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die Beklagte ist ein nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2007 konzessioniertes Wertpapierunternehmen (§ 1 Z 1 WAG 2007), das bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemeldet ist und seine Leistungen bundesweit anbietet. Dabei tritt die Beklagte laufend mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Die von der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten der Beklagten insgesamt 20 Klauseln bestimmten oder sinngleichen Inhalts im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, dh den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde zu legen oder sich auf diese Klausel in bereits abgeschlossenen Verträgen zu berufen, und erteilten weiters die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in einer bundesweiten Samstagsausgabe des redaktionellen Teils der „Neuen Kronen-Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Sie bekämpft zur Wahrung von Verbraucherinteressen mehrere Klauseln in den von der beklagten Partei verwendeten Vertragsformblättern bzw Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich - soweit für das Revisionsverfahren von Belang - um folgende Bestimmungen: „5. Der vom Mieter zusätzlich zum vereinbarten Hauptmietzins zu tragende Anteil an den Bewirtschaftungskos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von (Finanzierungs-)Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leasingverträgen, verwendete die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 bemängelte die Klägerin diverse Klauseln (die von der Klägerin gewählte, von den Vorinstanzen übernommene Nummerierung wird beibehalten) und forderte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger übermittelte der Beklagten ein Abmahnschreiben (datiert mit 22. 7. 2007, zugegangen am 23. 8. 2007) und beanstandete darin die fünf aus dem
Spruch: näher ersichtlichen Klauseln der „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher (Fassung 2007)” der Beklagten. Diesem Abmahnschreiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei betreibt das Leasinggeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt. Mit Schreiben vom 21. 3.... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies die Unzuständigkeitseinrede der Beklagten mit der
Begründung: zurück, die Streitteile hätten neben der Rechtswahl österreichischen Rechts eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung über die Zuständigkeit Wiener Gerichte getroffen. Der von der Klägerin geltend gemachte Schadenersatzanspruch, der aus dem zwischen den Streitteilen geschlossenen Kooperationsvertrag abgeleitet werde, falle auch nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Jurisdiktion de... mehr lesen...
Begründung: Die Eheleute Mag. Maria V***** und Peter V***** nahmen mit Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 11./29. 9. 1989 bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ein Darlehen in Höhe von 1.300.000 ATS (94.474,68 EUR) für einen privaten Hausbau auf. Das Darlehen ist in monatlichen Raten zurückzuzahlen, das Kreditverhältnis ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum 31. 7. 1994 war ein Fixzinssatz von 8 % pa vereinbart, danach sollte sich der Zinssatz variabel ändern. Der Kläge... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs2KSchG §29
Rechtssatz: Eine bloße Änderung der Geschäftsbedingungen, die zudem keine Gewähr dafür bietet, dass sich das Unternehmen nicht für bereits bestehende Verträge auf eine frühere Fassung beruft, reicht keinesfalls aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Zwar kann der Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Unterbleiben einer Abmahnung (vor Inkrafttreten der KSchG-Novelle 1997 BGBl I 1997/6) schon dann angenommen we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendete die beklagte Partei Allgemeine Vertragsbedingungen. Die beklagte Partei steht in Kooperation mit den Tochtergesellschaften, s***** GmbH und U***** GmbH, wobei die beklagte Partei bestehende Verträge verwaltet. Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 beanstandete die klagende Partei insgesamt 56 Klauseln der Allgemeinen V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Bauspargeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Sie verwendete im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in ihren „Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft" in der Ausgabe 3/2006 und zum Teil auch in der Ausgabe 8/2006 die nachstehend genannten Klauseln: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 Z3 IKSchG §29
Rechtssatz: Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 85/07m Entscheidungstext OGH 09.05.2007 7 Ob 85/07m Beiatz: Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Art 11 Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem zwischen Ing. Herbert W***** und der Beklagten bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsbeginn: 29. 12. 2000; versichertes Risiko: Rechtsschutz mit Verkehrsbereich, für Grundstückseigentum und Miete) liegen die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2000 (im Folgenden: ARB) zugrunde. Deren Art 11 Punkt 1. enthält folgende Bestimmung: Dem zwischen Ing. Herbert W***** und der Beklagten bestehenden Rechtsschutzversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge Klägerin) wurde aufgrund des Beschlusses der Österreichischen Bischofskonferenz vom 6. bis 8. April 1976 durch den damaligen Erzbischof von Wien mit Dekret vom 15. Dezember 1977, Z. 1202/77, in der Pfarrkirche Maria Geburt in ***** W*****, gemäß Canon 708 CIC 1917 errichtet. Die Statuten der Klägerin wurden in der Folge beim damaligen Bundesministerium für Unterricht und Kunst hinterlegt. Mit Bescheid dieses Bundesminis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt Bankgeschäfte und schließt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit laufend auch Kredit- und Darlehensverträge mit Verbrauchern ab. Sie verwendete zum Abschluss der vor dem 31. 3. 2003 abgeschlossenen Kreditverträge mit Konsumenten Vertragsformulare mit einem weitgehend vorgegebenen Standardtext. Jeweils vor Abschluss eines Kreditvertrages besprach ein Sachbearbeiter der Beklagten den Inhalt des Vertragsformulars mit dem jeweiligen Kreditnehmer... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte in seiner Klage geltend, er sei am 16. 1. 2002 nach einem Unfall, bei dem er einen offenen Bruch des rechten Waden- und Schienbeines erlitten habe, in einem französischen Krankenhaus operiert worden. Im Anschluss daran sei er am 19. 1. 2002 nach Österreich ins W***** Klinikum H***** überstellt worden. Da ein massives Ödem vorhanden gewesen sei, sei die Operationswunde in Frankreich offen gelassen worden. Der Rücktransport über eine Strecke von rund 1.7... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Erstgerichtes auf Zurückweisung der Klage wegen rechtswirksamer Schiedsvereinbarung Folge. Es verwarf die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Linz, trug diesem die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die vorliegende Schiedsgerichtsklausel sehe nur die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine der größten Banken Österreichs und betreibt das Bankgeschäft, somit auch die Kreditvergabe. Bis Jänner 2001 verwendete sie beim Abschluss von Kreditverträgen allgemeine Geschäftsbedingungen, die folgende Klausel enthielten: "Das Kreditinstitut wird den Zinssatz nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss wie folgt senken oder erhöhen: Grundlage hiefür ist die Veränderung des 3 Monats-EURIBOR und der SMR. Aus diesen beiden Werten wird ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt die im Dachgeschoß des Hauses *****, links vom Aufgang gelegene, ca 93 m2 große Wohnung. Vor ihm hatte die Wohnung sein am 2. 1. 1999 verstorbener Vater benützt. Eigentümer des Hauses sind die Kläger, die es im Jahr 2001 von der Österreichischen Post AG gekauft haben. Die Österreichische Post AG ist nach dem insoweit übereinstimmenden Parteivorbringen Dienstgeber des Beklagten und war auch Dienstgeber seines Vaters. Unstrittig ist auch, dass die Woh... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3JN §41KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Bei der Zuständigkeitsprüfung ist trotz Gegenbehauptungen des Beklagten dann nur von den Klagebehauptungen auszugehen, wenn diese sowohl zuständigkeitsbegründend als auch Anspruchsvoraussetzung sind (sog. doppelrelevante Tatsachen). Entscheidungstexte 6 Ob 264/02w Entscheidungstext OGH 07.11.2002 6 Ob 264/02w ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3JN §41KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Für die vorbeugende Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereines (§29 KSchG) gegen einen deutschen Unternehmer auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen steht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1.Oktober 2002, C-167/00, der besondere Gerichtsstand nach Art5 Nr3 EuGVÜ zur Verfügung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...