Norm: RStDG §62RStDG §2 Abs1 Z3RStDG §83 Abs1 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Das RStDG kennt grundsätzlich nur die Dienstfähigkeit und die Dienstunfähigkeit. Eine „eingeschränkte Dienstfähigkeit“ ist grundsätzlich einer Dienstunfähigkeit gleichzusetzen und gemäß § 62 RStDG meldepflichtig, es sei denn, der R... mehr lesen...
Norm: RStDG §2 Abs1 Z3RStDG §62RStDG §83 Abs1 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Nicht jeder, der zu selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeit nicht in der Lage ist, ist deswegen krank. Es ist aber jeder, der zu selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeit nicht in der Lage ist, für die Ausübung des Beru... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat als Dienstgericht für die Richterinnen und Richter dieses Gerichts durch RidBFG Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden sowie RidBFG Mag. Claudia Mauthner und RidBFG Dr. Peter Unger als weitere Richter in der Dienstgerichtssache wegen § 88 RStDG betreffend den RidBFG *** *** ***, *** *** *** ***, vertreten durch Pallauf Meissnitzer Staindl & Partner, Rechtsanwälte, 5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 13, nach der am 3. Mai 2019, am 17. Mai ... mehr lesen...