Entscheidungen zu § 54 RStDG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2021/6/25 E1873/2021

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleistet... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.06.2021

RS Vfgh 2021/6/25 E1873/2021

Index: 64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht64/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1, Art133 Abs9, Art144 Abs2 RStDG §54 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.2021

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