1 Der Revisionswerber ist Richter des Bundesfinanzgerichts. 2 Mit Schreiben vom 11. März 2021 übermittelte der mit der Leitung des Gerichts betraute Vizepräsident des Bundesfinanzgerichts als Vorsitzender des Personalsenats dem Revisionswerber nachstehende Gesamtbeurteilung (Schreibweise im Original ohne die dort vorgenommenen Hervorhebungen; Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): „Gesamtbeurteilung gemäß § 54 RStDG Sehr geehrter [Revisionswerber]! Gemäß § 51 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BFGG 2014 §10 idF 2019/I/103BFGG 2014 §5 Abs1RStDG §51 Abs2RStDG §51 Abs3RStDG §51 Abs5VwGG §42 Abs2 Z2VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2021/09/0030
Rechtssatz: Es ist weder Aufgabe des... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG). 2 Die (erstmalige) Gesamtbeurteilung der Dienstbeschreibung des Revisionswerbers im Sinn des § 51 Abs. 2 RStDG wurde für das Kalenderjahr 2018 mit „Nicht Entsprechend“ festgesetzt. Mit Schreiben vom 26. Juni 2020 teilte der Vorsitzende des Personalsenates dem Revisionswerber mit, dass in Anbetracht der Tatsache, dass er im Kalenderjahr 2019 weniger als sechs Monate Dienst versehen habe, der Personal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §209RStDG §51 Abs2RStDG §51 Abs5RStDG §91 Abs1RStDG §92VwGG §30 Abs2VwGG §30b
Rechtssatz: Stattgebung - Festsetzung der Gesamtbeurteilung nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz - Bei zwei aufeinanderfolgenden negativen Gesamtbeurteilungen ist der Richter gemäß § 91 RStDG (hier: iVm § 209 RStDG) ... mehr lesen...