Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Slowakei, meldete am 01.09.2016 einen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet an. Am 23.02.2017 wurde ihr seitens des Amtes der Wiener Landesregierung (MA 35) eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zum Zweck „sonstige Angelegenheiten (§ 51 Abs. 1 Z 2)“ ausgestellt, nachdem ihr in Österreich lebender Sohn für sie eine eidesstaatliche Unterhaltserklärung abgegeben hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 18.06.2019 räumte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Ausweisungsentscheidung ein und forderte diesen zugleich auf, dazu wie zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 21.06.2019 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er das erste Mal im Jahr 2008 gemeinsam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Aufgrund einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), erteilte ihm kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte sie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde. Begründend w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX (Erstbeschwerdeführer) stellte am 20.07.2016 für seine minderjährige Tochter XXXX(Zweitbeschwerdeführerin) einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung und für sich einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte gemäß § 54 Abs. 1 NAG. Am 23.07.2018 wurde Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhoben. Am 23.08.2018 wurde der Erstbeschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich befragt;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX (Erstbeschwerdeführer) stellte am 20.07.2016 für seine minderjährige Tochter XXXX(Zweitbeschwerdeführerin) einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung und für sich einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte gemäß § 54 Abs. 1 NAG. Am 23.07.2018 wurde Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhoben. Am 23.08.2018 wurde der Erstbeschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich befragt;... mehr lesen...