Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG 2005 §11 Abs3;NAG 2005 §44 Abs3;NAG 2005 §44b Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/22/0168 2011/22/0171 2011/22/0170 2011/22/0169
Rechtssatz: Relevant - für die Prüfung ob ein maßgeblich geänderter Sachverhalt hervor gekommen ist - ist nicht der Zeitpunkt der Erledigung einer beim Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG 2005 §11 Abs3;NAG 2005 §44 Abs3;NAG 2005 §44b Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/22/0168 2011/22/0171 2011/22/0170 2011/22/0169
Rechtssatz: Die Niederlassungsbehörde hat die Frage, ob eine maßgebliche Sachverhaltsänderung eingetreten ist, aus Eigenem zu prüfen und ist nicht an die Stellungnahme... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG 2005 §44 Abs3;NAG 2005 §44b Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/21/0142 E 27. Mai 2010 RS 2 Stammrechtssatz Im Grunde des § 44b Abs 1 NAG 2005 haben nach der Erlassung der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Umstände keinen Einfluss auf die Beurteilung, ob die auf § 44b Abs 1 Z 1 NAG 2005 gegründete Antragszurückweisung von der Erstbehörde zu Recht v... mehr lesen...