RS Vwgh 2013/5/29 2011/22/0167

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Veröffentlicht am 29.05.2013
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §11 Abs3;
NAG 2005 §44 Abs3;
NAG 2005 §44b Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/22/0168 2011/22/0171 2011/22/0170 2011/22/0169

Rechtssatz

Die Niederlassungsbehörde hat die Frage, ob eine maßgebliche Sachverhaltsänderung eingetreten ist, aus Eigenem zu prüfen und ist nicht an die Stellungnahme der Fremdenpolizeibehörde gebunden (Hinweis E 9. November 2011, 2011/22/0250 und 0251).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011220167.X02

Im RIS seit

19.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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