Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für den Aufenthaltszweck "unselbständige Erwerbstätigkeit" gemäß den §§ 21 Abs. 1, 72 und 74 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG ab. Zur Begründung: verwies sie darauf, dass der vom Beschwerdeführer am 13. September 2002 gestellte Antrag nach den Bestimmungen des NAG zu beurteilen sei. Gemäß § 21 Abs. 1 NAG seien Er... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §72 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Niederlassungsbewilligung gemäß § 21 Abs 1 iVm § 72 Abs 1 NAG 2005 ist ein "Familiennachzugsfall" schon deswegen zu verneinen, wenn die Familienangehörigen des Fremden in Österreich nicht aufenthaltsberechtigt und somit keine "Ankerpersonen" sind. Demnach darf die Behörde einen "besonders berück... mehr lesen...