Entscheidungsgründe: Die Beklagte schaltete im September 2005 in der Kronen Zeitung eine Anzeige für ein von ihr vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel. Die Überschrift lautete: „Zuerst stirbt der Wald, dann der Mensch. Der saure Regen sorgte vor Jahren für Schlagzeilen, der 'Saure Mensch' wird es in Zukunft tun." Im Text der Anzeige wurde zunächst „akute Übersäuerung" als „lebensgefährlicher Zustand" bezeichnet. Bei einer latenten Übersäuerung reichten die Basen im Körper nicht aus,... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2LMG 1975 §9 Abs1 litbLMSVG §5 Abs3
Rechtssatz: Seit der LMG-Novelle 2003 sind krankheitsbezogene Angaben bei der Werbung für Lebensmittel generell verboten, gesundheitsbezogene Angaben nur bei Irreführungseignung. Entscheidungstexte 4 Ob 171/06k Entscheidungstext OGH 19.12.2006 4 Ob 171/06k Veröff: SZ 2006/188 Europ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2LMG 1975 §9 Abs1 litbLMSVG §5 Abs3
Rechtssatz: Es ist schon das Erwecken des Eindrucks verboten, ein Lebensmittel habe Eigenschaften, die Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen. Maßgebend ist dabei das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der Werbung, der eine dem Anlass angemessene Aufmerksamkeit aufwendet. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2LMG 1975 §9 Abs1 litbLMSVG §5 Abs3
Rechtssatz: Eine verbotene Angabe ist schon dann vor, wenn auf einen Zustand Bezug genommen wird, bei dem „menschliche Organe oder Lebensprozesse nicht ordnungsgemäß und ungestört funktionieren". Entscheidungstexte 4 Ob 171/06k Entscheidungstext OGH 19.12.2006 4 Ob 171/06k Veröff: SZ 2006/188 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt ua Zahnpflegeprodukte der Marken "Mentadent C", "Signal" und "Ziel". Unternehmensgegenstand der Beklagten ist die Herstellung und der Vertrieb von Zahnpflegeprodukten, u.a. der Marke "SENSODYNE F". Seit Februar 1992 läuft eine Fernsehwerbung der Beklagten in der Länge von 20 Sekunden, in welcher zwei Männer und eine Frau auftreten und folgenden Text sprechen: "Er: 'Autsch! Heiß', Er II: 'Autsch!' Er: 'Kalt' Sie: ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben (ua.) Zahnnpflegeprodukte. Für ihre Zahncreme "Blend-A-Med" wirbt die Beklagte auch im österreichischen Fernsehen. Am Beginn des Werbespots beißt eine junge Frau in einen Apfel; an der Frucht bleiben blutige Bißstellen zurück. Danach betritt ein jüngerer, mit weißem Hemd, dunkler Krawatte und weißem (Arbeits-)Mantel bekleideter Mann einen hellen, sauberen Raum. Bei seinem Erscheinen werden am unteren Bildrand für ca 3 bis 4 sec der Name "Dr. ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §9 Abs1LMSVG §5 Abs3
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des § 9 Abs 1 LMG vorliegt, ist wegen den erklärten Zwecks der Bestimmung, die Verbraucher vor Täuschungen zu schützen (§ 9 Abs 3 LMG), die Verkehrsauffassung maßgebend. Auch hier sind die für die Beurteilung von Werbeankündigungen zu § 2 UWG entwickelten Grundsätze heranzuziehen; entscheidend ist der Gesamteindruck der Ankündigung, ... mehr lesen...