RS OGH 2006/12/19 4Ob171/06k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2006
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Norm

UWG §1 C2
LMG 1975 §9 Abs1 litb
LMSVG §5 Abs3

Rechtssatz

Es ist schon das Erwecken des Eindrucks verboten, ein Lebensmittel habe Eigenschaften, die Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen. Maßgebend ist dabei das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der Werbung, der eine dem Anlass angemessene Aufmerksamkeit aufwendet.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verbot krankheitsbezogener Angaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121630

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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