IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn Dipl. Ing. AB AA, AC x, AD, soweit sie sich gegen die Säumnis des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Salzburg richtet (Säumnisbeschwerde Punkt III der Beschwerde), zu R e c h t I. Der Säumnisbeschwerde wird stattgegeben und der belangten Behörde gemäß § 28 Abs 7 VwGVG aufgetragen, die versäumte Erledigung binnen einer achtwöchigen Fris... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.04.2019 Index: L81505 Umweltschutz Salzburg
Norm: UUIG §26UUIG §25UUIG §27
Rechtssatz: Die Richtlinie 2003/4/EG, in deren Umsetzung das Salzburger Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz – UUIG, LGBl 59/2005 idgF erlassen wurde, bezweckt kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei den Behörden verfügbaren Informationen, die auch nur den ge... mehr lesen...