Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen: ?Sie haben am 23.11.2004 um 23.55 Uhr, Kreuzung Egger-Lienz-Straße ? Karwendelstraße an der südöstlichen Ecke 1.) die Durchführung des Geschlechtsverkehrs im Hotelzimmer für eineinhalb Stunden mit Gummi für ein Entgelt in Höhe von Euro 150,00 angeboten und somit Beziehungen zur Ausübung der Prostitution außerhalb behördlich bewilligter Bordelle angebahnt, 2.) kein Attest des Gesundheits... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Sachverhalt des Überlassens von Räumlichkeiten an eine Prostituierte bereits durch ein Urteil des Gerichtes erfasst, ist es nach Z 1 des Zusatzprotokolls zu Art 4 MRK nicht zulässig, dem Beschuldigten neuerlich für denselben Sachverhalt zu verfolgen. Schlagworte Zusatzprotokolls, Sachverhalt, denselben mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über die Berufungswerberin folgender Schuldvorwurf erhoben: "Sie haben in der Zeit von August 1993 bis Oktober 1993 in der Tageszeitung "Krone" und zwar in den Ausgaben vom 21.09., 07.10., 09.10., 11.10., 13.10. und 19.10.1993 mit der Bezeichnung "Modell Agentur A, ", in der Tageszeitung "Kurier" in den Ausgaben vom 25.09.1993 mit der Bezeichnung "WESTÖSTERREICH, Modelle, Tel. ", in der Ausgabe vom 07.10.1993 mit der Bezeichnung "Tiroler Spezia... mehr lesen...