Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2StVO 1960KFG 1967 §103 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Verwaltungsstrafe über eine deutscheStaatsangehörige wegen einer Geschwindigkeitsübertretung; keine nachder Judikatur des EGMR unzulässige Überwälzung der Beweislast auf dieFahrzeugh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Tiroler Landesregierung hat am 21. März 1986 auf der Loferer Straße B 312 von km 0,00 in Kirchbichl bis km 49,63 in Waidring zur Fernhaltung von Lärmbelästigungen durch den Schwerverkehr in der Nacht zum Schutz der Bevölkerung ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t für die Zeit von jeweils 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr unter Berufung auf §§43 Abs2 litb und 94a StVO 1960 verordnet. Ausgenommen... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art4 Abs2B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art11 Abs1 Z4StVO 1960 §§94 ffAbkommen vom 14.9.1955, BGBl 241/1957, zwischen der Republik Österreich und der BRD betreffend Erleichterungen im StraßendurchgangsverkehrVerordnung der Tiroler Landesregierung vom 21.3.1986, betreffend ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge auf einem Teilstück der Loferer Straße B 312StVO 1960 §43 Abs2 litb... mehr lesen...