Entscheidungen zu § 94b StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Kärnten 1994/09/01 KUVS-1788/12/93

Rechtssatz: Aus § 94b StVO ergibt sich eine generelle Verordnungsermächtigung für alle Straßen (auch Autostraßen) sofern diese nur für den betreffenden Bezirk wirksam werden soll. Verfassungsrechtliche Grundlage der Bestimmung des § 94b StVO ist Art 15 B-VG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.09.1994

RS UVS Vorarlberg 1994/04/13 1-399/93

Rechtssatz: Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter wurde im gegenständlichen Fall (Anhaltung und Atemluftkontrolle auf einer Gemeindestraße in F. durch Gendarmerieorgane, wobei in F. die Überwachung der Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften auf den Gemeindestraßen dem Bürgermeister übertragen wurde) nicht verletzt, da der Schuldspruch auf einer vom Berufungswerber freiwillig veranlaßten Blutabnahme basiert. Aber auch durch die Aufforderung zur Ablegung des Alkomatt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.04.1994

RS UVS Steiermark 1993/10/21 30.14-59/93

Rechtssatz: Die rechtswirksame Erlassung einer Verwendung erfordert nicht die Anführung der Verordnungsgrundlagen (hier nach § 94 b, § 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO) im Verordnungstext. Schlagworte Verordnung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.10.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/20 Senat-MD-92-008

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 23. Dezember 1991, zu 3-*****-91, für schuldig, am 28. Mai 1991, um 11,38 Uhr, im Ortsgebiet von xx, L******gasse, vor dem Haus Nummer 18, Fahrtrichtung J****-T****gasse, als Lenker des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen ****** G, die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwidigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. (30 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit; 48 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.01.1993

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