Entscheidungen zu § 83 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2022/5/4 Ra 2020/02/0223

1        Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien wurde das Ansuchen der mitbeteiligten Partei um Bewilligung der Anbringung eines Leuchtkastens am näher bezeichneten Standort gemäß § 82 Abs. 1 StVO abgewiesen und die Gebrauchserlaubnis gemäß § 1 iVm § 2Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1996 (GAG) versagt. 2        Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (Verwaltungsgericht) wurde nach Durchführung öffentlich mündlicher Verhandlungen der dagegen erhobenen Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.05.2022

RS Vwgh 2022/5/4 Ra 2020/02/0223

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4StVO 1960 §82 Abs1StVO 1960 §82 Abs5StVO 1960 §83 Abs1 litdVwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 83 Abs. 1 lit. d StVO 1960 liegt eine Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs insbesondere dann vor, wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.2022

RS Vwgh 1989/2/1 88/03/0030

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52 Abs1;StVO 1960 §83 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde ist bei der ihr nach § 83 Abs 1 StVO vor Erteilung der Bewilligung obliegenden Überprüfung des Vorhabens verpflichtet, die jeweilige Örtlichkeit einer eingehenden verkehrstechnischen Prüfung darauf zu unterziehen, ob durch das Vorhaben, für das um die Bewilligung angesucht worden ist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1989

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