Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, dass mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 23.04.1999, Zahl II- 3684/1999-STV, der S. gemäß § 82 Abs1 StVO die straßenverkehrsbehördliche Bewilligung zur Aufstellung eines Gastgartens auf öffentlicher Verkehrsfläche vor dem Haus Innsbruck, H., erteilt wurde, wobei mit diesem Bewilligungsbescheid die ?genehmigte? Aufstellungsfläche mittels einer zu einem integrierenden Bestandteil des Spruches dieses Besc... mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107379/3/Br/Bk und 107380/3/Br/Bk vom 22. Jänner 2001; Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Nach § 84 Abs.2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs.3 lit.f (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen...)). Der Absatz 1 leg.cit. normiert, dass a... mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107108/7/Br/Bk und VwSen-107148/4/Br/Bk vom 12.09.2000; vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben; VwGH vom 22.02.2002, Zl.: 2000/02/0304-7 Rechtssatz: Nach § 84 Abs.2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs.3 lit.f. (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen ... mehr lesen...
Beachte Gleichlautende Erledigungen zu VwSen-106820/4/Br/Bk und VwSen-106821/4/Br/Bk ebenfalls vom 28. Februar 2000 Rechtssatz: Nach § 84 Abs.2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs.3 lit.f. Aus diesem Wortlaut folgt, dass der Gesetzgeber dieses Verbot auf die Bereiche "außerhalb des Ortsgebietes und dort auf ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 84 Abs2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs3 litf (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen ..)). Eine solche lag hier nicht vor, was jeweils auch zutreffend als negatives Tatbestandsmerkmal in den
Spruch: der Erstbehörde aufgenommen wurde. Diesem Wortlaut folgt, dass der Gesetzgeber dar... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter "Werbung" und zwar unter wirtschaftlicher Werbung ist die Anpreisung von Waren, Dienstleistungen, usw zu verstehen. Daraus ergibt sich, daß mit der wirtschaftlichen Werbung ein Güteurteil verbunden ist. Mit einer Werbung wird überdies grundsätzlich die Erzielung eines höheren Umsatzes für bestimmte Erzeugnisse, Dienstleistungen, udgl angestrebt. Werden Werbungen in Form von Transparenten mit den Werbeaufschriften A-Center B, baut um, 1. bis 13. September", "Totalabverkauf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat hat Beweis erhoben durch Einsichtnahme in den Verfahrensakt der Erstinstanz. Außerdem wurde Einblick in das Firmenbuch des Handelsgerichtes W genommen, aus dem hervorgeht, daß der Rechtsmittelwerber persönlich haftender Gesellschafter der Dr. H S KG mit dem Sitz M, W, und seit 2. September 1982 selbständig vertretungsbefugt ist. Aus dem Verfahrensakt geht hervor, daß eine Firma A, Dr. H S, W, M, zur Anzeige gebracht wurde, weil am im
Spruch: beze... mehr lesen...