Am 8. August 1981 brachte die nunmehrige Beschwerdeführerin einen Antrag auf Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung im Sinne des § 82 StVO ein. Sie führte darin aus, daß sie in L den Lebensmittelhandel und das konzessionierte Gastgewerbe betreibe und beabsichtige, in Wien 1. in der "Erzherzog-Karl-Straße, Kreuzungsbereich Donaustadtstraße, jeweils 100 m vom Kreuzungsmittelpunkt in beide Fahrtrichtungen und ebenso Donaustadtstraße, Kreuzungsbereich Erzherzog-Karl-Straße "... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3;StVO 1960 §82 Abs4;
Rechtssatz: Kommt eine der Ausnahmen der Abs 3 und 4 des § 82 StVO nicht in Betracht, so gilt das generelle Erfordernis einer Bewilligung für die Benützung von Straßen zu anderen als Verkehrszwecken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020207.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3;StVO 1960 §82 Abs4;StVO 1960 §82 Abs5;StVO 1960 §82;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Sofern nicht eine der Ausnahmeregelungen des § 82 Abs 3 und Abs 4 StVO anzuwenden ist, gilt einerseits das generelle Erfordernis einer Bewilligung für die Benützung von Straßen zu anderen als Verkehrszwecken und andererseits, dass derjenige, der ei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3;StVO 1960 §82 Abs4;StVO 1960 §82 Abs5;StVO 1960 §82;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Wird eine Straße zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs benützt und liegen weder Ausnahmetatbestände der Abs 3 und 4 des § 82 StVO noch eine Bewilligung gem Abs 1 dieser Gesetzesstelle vor, so ist der Tatbestand des § 99 Abs 3 lit d ... mehr lesen...