Entscheidungen zu § 76d StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 166

TE Vwgh Beschluss 1994/6/30 AW 94/03/0020

Mit dem Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 20. April 1994 wurden über den Beschwerdeführer wegen vier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 Geldstrafen von insgesamt S 16.000,-- verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Er begründete diesen Antrag mit dem Vorbringen, er sei derzeit auf Grund seiner persönlichen finanziellen Situation ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 AW 94/03/0020

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/06 AW 92/02/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0223

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0204

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0253

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0208

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0250

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0228

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0247

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0253

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020253.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0204

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020204.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0208

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020208.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0250

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020250.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0223

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020223.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0228

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020228.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0247

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020247.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/5/20 94/02/0169

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/5/20 94/02/0056

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/5/20 94/02/0164

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/5/20 94/02/0174

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/5/20 94/02/0144

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 94/02/0144

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020144.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 94/02/0174

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020174.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 94/02/0056

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020056.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 94/02/0169

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020169.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 94/02/0164

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020164.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/4/22 94/02/0111

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.04.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/4/22 94/02/0132

Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 10. Februar 1994 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Freitag, dem 24. März 1994. Am 25. März 1994 langte bei der belangten Behörde eine gegen den angefochtenen Bescheid erhobene Beschwerde ein und wurde von jener an den Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet (Postaufgabe 31. März 1994). Die Beschwerde ist verspätet. Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die Beschwerde von de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.04.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/4/22 94/02/0122

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.04.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/4/22 94/02/0101

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.04.1994

Entscheidungen 61-90 von 166