RS Vwgh 1995/4/27 92/17/0300

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
StVO 1960;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/17/0076 E 23. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist für die Abgabepflicht nach dem Wr ParkometerG ohne rechtliche Relevanz, ob nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung das Halten innerhalb des Bereiches einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone erlaubt ist oder nicht, weil auch solche Straßenstücke von der Kurzparkzone nicht ausgenommen sind; durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen wird die Kurzparkzone nicht unterbrochen (Hinweis E 14.2.1979, 892/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170300.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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