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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/17/0076 E 23. Oktober 1985 RS 1Stammrechtssatz
Es ist für die Abgabepflicht nach dem Wr ParkometerG ohne rechtliche Relevanz, ob nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung das Halten innerhalb des Bereiches einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone erlaubt ist oder nicht, weil auch solche Straßenstücke von der Kurzparkzone nicht ausgenommen sind; durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen wird die Kurzparkzone nicht unterbrochen (Hinweis E 14.2.1979, 892/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992170300.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018