Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria-Anna K*, vertreten durch Ingrid Herzog-Müller, Rechtsanwältin in Bruck an der Leitha, gegen die beklagte Partei Cornelia S*, vertreten durch Mag. László Szabó, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision (sinngemäß) mit der
Begründung: zu, es fehle an höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu der Frage, ob ein Fußgänger weitergehen dürfe, wenn sich die dem Fußgängerverkehr vorbehaltene Verkehrsfläche mit einem Radweg vere... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 11. 2001 ereignete sich in der Abelstraße in Aschach an der Donau ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin eines Fahrrades und die Beklagte als Fußgängerin beteiligt waren. Die Abelstraße führt als Einbahnstraße in westliche Richtung und ist am Beginn durch das Hinweiszeichen „Einbahnstraße" (§ 53 Abs 1 Z 10 StVO) und an ihrem Ende durch die Vorschriftszeichen „Einfahrt verboten" (§ 52 lit a Z 2 StVO) gekennzeichnet. Die Siernerstraße mündet westlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. April 1965 geborene Klägerin hatte aufgrund eines im Jahre 1971 erlittenen Unfalls nur mehr ein Auge und auf diesem ein so geringes Sehvermögen (1/24), daß sie ein Objekt von der Größe eines Autobusses maximal auf 10 m Entfernung und auch dann nur, wenn es sich in Bewegung befand, wahrnehmen konnte. Sie war als Telefonistin berufstätig. Am 24.Mai 1984 wollte sie im Ortsgebiet von Innsbruck, nachdem sie aus einem Linienbus ausgestiegen war, die Techni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. April 1984 ging die am 11. September 1924 geborene Klägerin gegen 17,05 Uhr in Innsbruck am östlichen Gehsteig der Leopoldstraße in südlicher Richtung. Die am 26. September 1969 geborene Erstbeklagte und die am 5. März 1969 geborene Zweitbeklagte gingen auf dem gleichen Gehsteig in der Gegenrichtung; die Erstbeklagte ging dabei links (westlich) von der Zweitbeklagten. Im Zuge der Begegnung kam die Klägerin auf Höhe des Hauses Nr. 23 zu Sturz, wobei sie v... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs4 litb IIIStVO §76 Abs6 Satz2 III
Rechtssatz: Von einem Fußgänger, aus dessen Verhalten zu entnehmen ist, daß er das Herannahen eines Kraftfahrzeuges nicht wahrgenommen hat, muß mit einer plötzlichen Fehlreaktion gerechnet werden, wenn er von der unmittelbaren Annäherung des Kraftfahrzeuges überrascht wird. Entscheidungstexte 8 Ob 83/78 Entscheidungstext OGH 17.05.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs6 III
Rechtssatz: § 76 Abs 6 StVO verbietet Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn im Ortsgebiet an anderen Stellen als auf Schutzwegen und an Kreuzungen nur dann, wenn die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn an dieser Stelle nicht zuläßt. Ein Mitverschulden am Unfall mit einem die Straße entlang fahrenden Fahrzeug kann daher dem Fußgänger nur dann angelastet werden, wenn er nicht den gewöhnlichen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §76 Abs5 IStVO §76 Abs5 IIIStVO §76 Abs6
Rechtssatz: Die Schutznormen des § 76 Abs 5 und 6 StVO dienen in erster Linie dem Schutz des Fußgängers, bezwecken darüber hinaus jedoch, ganz allgemein die Vermeidung von Verkehrsunfällen. Entscheidungstexte 2 Ob 290/69 Entscheidungstext OGH 12.12.1969 2 Ob 290/69 Veröff: ZVR 1970/111 S 153 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §7 Abs2 IIIBStVO §76 Abs5StVO §76 Abs6
Rechtssatz: Verschuldensaufteilung 1 : 1 zwischen Fußgängerin, die nicht bei einer Kreuzung und ohne auf den Verkehr zu achten die Straße überquert, und Autolenker, der um 0,45 Sekunden zu spät bremst und nicht ganz rechts fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 10/69 Entscheidungstext OGH 16.01.1969 2 Ob 10/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs6 Satz2
Rechtssatz: Berechtigung des Fußgängers, die Fahrbahn außerhalb einer Kreuzung zu überqueren. Entscheidungstexte 2 Ob 284/63 Entscheidungstext OGH 16.01.1964 2 Ob 284/63 Veröff: ZVR 1964/177 S 207 11 Os 195/67 Entscheidungstext OGH 22.02.1968 11 Os 195/67 Veröff: ZVR 1969/108 S 10... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs6 III
Rechtssatz: Ein Fußgänger ist berechtigt, eine Fahrbahn auch in einer Entfernung von ca zwei Meter von der Verlängerung des Gehsteiges zu überqueren, wenn an der betreffenden Kreuzung kein Schutzweg angebracht ist. Entscheidungstexte 2 Ob 276/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 276/63 Veröff: ZVR 1964/170 S 193 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs6 III
Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges muß nicht damit rechnen, daß eine Fußgängerin die Fahrbahn entgegen den Bestimmungen des § 76 Abs 6 StVO überschreiten wird. Entscheidungstexte 11 Os 266/62 Entscheidungstext OGH 25.10.1962 11 Os 266/62 Veröff: ZVR 1963/131 S 149 11 Os 115/73 Entschei... mehr lesen...