IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, als Erwachsenenvertreter, gegen den Bescheid der Bruck an der Leitha vom 18.03.2020, Zl. ***, betreffend Verbot des Lenkens von Fahrrädern nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.06.2020 Norm: StVO 1960 §59 Abs1 litbVStG 1991 §3 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 59 Abs 1 lit b StVO kommt es nicht allein darauf an, dass das Verhalten zu Bestrafungen geführt hat, sondern es genügt, wenn das Verhalten einer Person im Straßenverkehr erkennen lässt, dass sie eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bildet, wie dies bei mehrmaligem Lenken eines Fahrrade... mehr lesen...