IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 1, Z, wegen der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Abnahme des Führerscheins des Beschwerdeführers durch ein - der Bezirkshauptmannschaft Z als belangter Behörde - zurechenbares Organ der Polizeiinspektion Y am 18.06.2018 gegen 09:30 Uhr im Bereich der Adresse 2, Z, nach Durchfüh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.05.2019 Index: 90/02 Führerscheingesetz90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: FSG 1997 §39 Abs1StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Bei den in § 5b StVO genannten Maßnahmen handelt es sich zwar nur um eine beispielhafte Aufzählung, die durch weitere ergänzt werden könnten, doch kann es sich bei Zwangsmaßnahmen nach der StVO jedenfalls nicht um eine Abnahme des Führersch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.05.2019 Index: 90/02 Führerscheingesetz90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: FSG 1997 §39 Abs1StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Aus zahlreichen führerscheinrechtlichen Bestimmungen, die die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges zum Inhalt haben, geht klar hervor, dass solche Krankheiten oder Behinderungen bei der Beurteilung der gesundheitlichen E... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.05.2019 Index: 90/02 Führerscheingesetz90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: FSG 1997 §39 Abs1StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Auch die (vorläufigen) Abnahme des Führerschein nach § 39 Abs 2 FSG ist nur bei einem Kraftfahrzeuglenker, aus dessen Verhalten deutlich zu erkennen ist, dass er nicht mehr die volle Herrschaft über seinen Geist und seinen Körper besitzt, r... mehr lesen...