Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 27.12.1996 um 13.39 Uhr in Wien, B-straße in Höhe des Lichtmastes D bei der Fahrt stadteinwärts als Lenker des PKW Volvo rot mit dem Kennzeichen TU-6 die durch Verbotszeichen gemäß § 52/10 a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h (laut Messung um 52 km/h) erheblich überschritten. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 52/10 a StVO (Straßenverkehrsordnung) Wegen ... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber begründet seine Berufung im wesentlichen, daß er den objektiv erwiesenen Tatbestand subjektiv nicht zu verantworten habe, da ein Notfall vorgelegen sei. Da diese Behauptung in bisherigen Verfahren nicht glaubhaft gemacht wurde, wurde der Berufungswerber aufgefordert, entsprechende Nachweise beizubringen. Der Berufungswerber teilte darauf mit Schreiben vom 11.11.1991 sowohl den Namen des Patienten, die Art der Kompliaktion und Operation und den Namen des Ober... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer unmittelbar drohenden schweren Gefahr für Leib und Leben eines Patienten ist es einem Primararzt zuzubilligen, daß er zur Abwehr dieser Gefahr die erlaubte Geschwindigkeit übertrat. Schlagworte Notstand, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit zulässige mehr lesen...