Bei einer unmittelbar drohenden schweren Gefahr für Leib und Leben eines Patienten ist es einem Primararzt zuzubilligen, daß er zur Abwehr dieser Gefahr die erlaubte Geschwindigkeit übertrat.
Schlagworte Notstand, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit zulässige