Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Birgit König über die Beschwerde des R S, G, vertreten durch die Rechtsanwälte Pitschmann & Santner, Feldkirch, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 08.07.2020, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Birgit König über die Beschwerde des R S, G, vertreten durch die Rechtsanwälte Pitschmann & Santner, Feldkirch, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 08.07.2020, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Birgit König über die Beschwerde des R S, G, vertreten durch die Rechtsanwälte Pitschmann & Santner, Feldkirch, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 08.07.2020, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3StVO 1960 §9 Abs1StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §52 Z3aStVO 1960 §52 Z3bStVO 1960 §52 Z24
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit: Einbiegen aus einer Werksausfahrt in eine Freilandstraße trotz unzureichender Sicht bei Missachtung des Vorrangzeichens „Halt“ sowie des Verbotszeichens „Einbiegen nach li... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3StVO 1960 §9 Abs1StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §52 Z3aStVO 1960 §52 Z3bStVO 1960 §52 Z24
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit: Einbiegen aus einer Werksausfahrt in eine Freilandstraße trotz unzureichender Sicht bei Missachtung des Vorrangzeichens „Halt“ sowie des Verbotszeichens „Einbiegen nach li... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3StVO 1960 §9 Abs1StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §52 Z3aStVO 1960 §52 Z3bStVO 1960 §52 Z24
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit: Einbiegen aus einer Werksausfahrt in eine Freilandstraße trotz unzureichender Sicht bei Missachtung des Vorrangzeichens „Halt“ sowie des Verbotszeichens „Einbiegen nach li... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Claudia Brugger über die Beschwerde des M S, H, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 28.01.2019, Zl X-9-2018/40085, betreffend eine Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Claudia Brugger über die Beschwerde des M S, H, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 28.01.2019, Zl X-9-2018/40085, betreffend eine Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.04.2020 Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litaStVO 1960 §51 Abs1StVO 1960 §52 Z13aStVO 1960 §52 Z13a litcStVO 1960 §52 Z13b
Rechtssatz: Zusatztafeln: „gilt für den Durchfahrtsbereich – absenkbarer Poller – Feuerwehrdurchfahrt jederzeit freihalten“ sind keine Zusatztafeln des in § 52 Z 13a StVO verwiesenen Inhalts „Anfang“, „Ende“. Weiters handelt es sich auch nicht um Zusatztafeln,... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.04.2020 Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litaStVO 1960 §51 Abs1StVO 1960 §52 Z13aStVO 1960 §52 Z13a litcStVO 1960 §52 Z13b
Rechtssatz: Zusatztafeln: „gilt für den Durchfahrtsbereich – absenkbarer Poller – Feuerwehrdurchfahrt jederzeit freihalten“ sind keine Zusatztafeln des in § 52 Z 13a StVO verwiesenen Inhalts „Anfang“, „Ende“. Weiters handelt es sich auch nicht um Zusatztafeln,... mehr lesen...