Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.09.2020Norm
FSG 1997 §7 Abs3 Z3Rechtssatz
Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit:
Einbiegen aus einer Werksausfahrt in eine Freilandstraße trotz unzureichender Sicht bei Missachtung des Vorrangzeichens „Halt“ sowie des Verbotszeichens „Einbiegen nach links“ und Überfahren einer Sperrlinie.
Schlagworte
Führerscheinentzug, besonders gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit, Stopptafel, Abbiegeverbot, SperrlinieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2020:LVwG.411.45.2020.R6Zuletzt aktualisiert am
05.10.2020