Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie aus dem hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 1992, Zl. 92/02/0240, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1991 war der Beschwerdeführer einer am 11. April 1989 begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1992 um 23.25 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe eine Woche) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. April 1989 um 21.17 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, Adamgasse 5-7, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe hiedurch "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 lit. a ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 24. August 1989 um 00.35 Uhr im Stadtgebiet Kapfenberg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem bei Messungsergebnissen im Grenzbereich zwischen 0,4 und 0,5 mg/l - durch die Zulässigkeit... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Eine abstrakt gebliebene Behauptung, es könne ein Messfehler vorgelegen sein, weil ein derartiges Gerät schon durch Rülpsen zu einer Fehlmessung der Magenluft statt der Atemluft veranlasst werden könne, ohne dass dies dem Messenden auffallen müsse, vermag keine E... mehr lesen...