IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 10.12.2018, Zl *****, betreffend Übertretungen der Straßenverkehrsordnung und des FSG zu Recht: I. 1. Die Beschwerde wird hinsichtlich des Spruchpunktes 1. des Straferkenntnisses als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerd... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2019 Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht90/02 Führerscheingesetz
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §46StVO 1960 §4 Abs1 litbStVO 1960 §4 Abs1 litcFSG 1997 §1 Abs3
Rechtssatz: Keine Doppelbestrafung, wenn der Lenker wegen des Verbrechens des Suchtgifthandelns sowie wegen des Verbrechens der Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.03.2019 Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht90/02 Führerscheingesetz
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §46StVO 1960 §4 Abs1 litbStVO 1960 §4 Abs1 litcFSG 1997 §1 Abs3
Rechtssatz: Wenn eine Blutuntersuchung und dessen Auswertung letztlich doch möglich ist, weil der flüchtende Lenker nach dem Unfall von der Polizei aufgegriffen wird, dann wird die Feststellung der... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag.a Dr.in Strele über die Beschwerde der AA, in Z, Adresse 1, ? gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.02.2018, ******, betreffend drei Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr, den I. Beschluss gefasst: 1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. ? gegen den Bescheid... mehr lesen...