RS Lvwg 2019/3/26 LVwG-2018/20/2782-3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

26.03.2019

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht
90/02 Führerscheingesetz

Norm

StVO 1960 §5 Abs1
StVO 1960 §46
StVO 1960 §4 Abs1 litb
StVO 1960 §4 Abs1 litc
FSG 1997 §1 Abs3

Rechtssatz

Wenn eine Blutuntersuchung und dessen Auswertung letztlich doch möglich ist, weil der flüchtende Lenker nach dem Unfall von der Polizei aufgegriffen wird, dann wird die Feststellung der körperlichen Vorrausetzungen zum Lenken nicht verunmöglicht sondern erschwert.

Schlagworte

Suchtmittel beeinträchtiger Zustand; Mitwirkungspflicht; Lenken ohne Lenkberechtigung;
Strafhöhe bei Strafhaft;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2019:LVwG.2018.20.2782.3

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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