Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1994 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 14. Jänner 1992 um 14.20 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung seines an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44a Abs1;StVO 1960 §44a Abs2;StVO 1960 §44a Abs3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/02/0100 E 8. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/08 95/02/0137 2 Stammrechtssatz Der Zeitraum eines vorübergehenden Halteverbotes und Parkverbotes für die Dauer der jeweiligen Theatervera... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 23. Juni 1994 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 2, 3 und 7 StVO die Kosten für die Entfernung des am 14. Dezember 1993 um 18.42 Uhr in Linz, Promenade 39, verkehrsbehindernd abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs vorgeschrieben. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Vorstellung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1995 keine Folge gegeben. Dies unt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44a Abs1;StVO 1960 §44a Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0213 E 31. Mai 1985 VwSlg 11781 A/1985 RS 3 Stammrechtssatz Einer Verordnung, mit welcher ein vorübergehendes Halteverbot normiert wird, muss mit Sicherheit jener Zeitraum entnehmbar sein, für welchen sie Wirksamkeit haben soll. Es ist aber nicht unbedingt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44a Abs1;StVO 1960 §44a Abs2;StVO 1960 §44a Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zeitraum eines vorübergehenden Halteverbotes und Parkverbotes für die Dauer der jeweiligen Theaterveranstaltung muß in Ansehung des Zutransportes und Abtransportes von Besuchern den entscheidenden Anfangszeitpunkt vor Beginn der Vorstellung bzw Endzeitpunkt n... mehr lesen...