Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) bestraft, weil er am 14. Juni 1995 um 15.45 Uhr in Graz, Krottendorferstraße 41, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Verbotszeichen gemäß § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §16;StVO 1960 §44 Abs4;StVO 1960 §52 lita Z10a;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999030454.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe - jeweils unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - 1.) sich trotz Aufforderung durch ein beeidetes Organ der öffentlichen Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, indem er aus dem fahrenden Gendarmeriefahrzeug gesprungen und in weiterer Folge geflüchtet sei, obwohl vermutet hätte werden können, daß er sich beim Lenken eines dem K... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44 Abs4;StVO 1960 §52 lita Z1;
Rechtssatz: Wird ein Nachtfahrverbot nur durch Verbotszeichen am Ortsanfang und am Ortsende nach § 44 Abs 4 StVO kundgemacht, liegt kein Kundmachungsmangel vor, ein Kraftfahrzeuglenker verstößt daher auch dann gegen dieses Nachtfahrverbot, wenn es ihm auf der UNMITTELBAR ZURÜCKGELEGTEN WEGSTRECKE (vom Losfahren innerhalb des Ortsge... mehr lesen...