Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde des J H, D-S, vertreten durch Rechtsanwälte Prill & Fidler, D-Bad Krozingen, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 31.08.2018, Zl X-9-2018/31828, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als der Spruchpunkt 2. aufgehoben und das ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.05.2019 Norm: StVO 1960 §4 Abs5VStG §45 Abs1 Z4StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litc
Rechtssatz: Grund für eine Ermahnung: Der Beschuldigte ist zwar der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht nachgekommen, jedoch hat er kurz nach dem Vorfall, nachdem er den Schaden an seinem Fahrzeug festgestellt hatte, mit dem geschädigten Busunternehmen sogleich telefonisch Kont... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Längle über die Beschwerde des N S, D, vertreten durch Mag. Nadja Luger, Rechtsanwältin in Dornbirn, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 05.01.2018, Zl X-9-2017/62231, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die Geldstrafe auf 70 Euro und die im Uneinbringlichke... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Das Aufwirbeln eines Steines durch ein Fahrzeug, das zu einer Beschädigung der Windschutzscheibe eines nachfahrenden Fahrzeuges führt, ist ein Verkehrsunfall. Schlagworte Verkehrsunfall, Stein, Windschutzscheibe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGVO:2019:LVwG.1.81... mehr lesen...