Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.01.2019Norm
StVO 1960 §4 Abs5Rechtssatz
Das Aufwirbeln eines Steines durch ein Fahrzeug, das zu einer Beschädigung der Windschutzscheibe eines nachfahrenden Fahrzeuges führt, ist ein Verkehrsunfall.
Schlagworte
Verkehrsunfall, Stein, WindschutzscheibeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2019:LVwG.1.81.2018.R9Zuletzt aktualisiert am
11.02.2019