IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Herrn AB AA, AD 17, Salzburg, vertreten durch Rechtsanwälte AE, AG 1, Salzburg, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 14.3.2018, Zahl VStV/zzzzzzzzzz/2018, idF des Berichtigungsbescheides vom 27.3.2018, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.08.2018 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4StVO 1960 §4 Abs1 lita
Rechtssatz: Mit dem verkehrsbedingten zum Stillstandbringen des Fahrzeuges erst mehr als 100 m nach der Unfallstelle (ohne aus dem Fahrzeug auszusteigen) und dem Anhalten nach Zurücklegung einer Fahrtstrecke von 500 m wird der Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, sofort a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Manuela Flir über die Beschwerde des AB AA, geb XY, vertreten durch RA Dr. AH AG, LL, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 19.4.2018, Zahl QQQ/2017, betreffend Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), zu Recht: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben. II. Gemäß § 45 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing. Mag. Dionysius Viehhauser über die Beschwerde des AB AA, CC-Gasse, LL, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 23.10.2017, Zahl ZZZ/2017, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höh... mehr lesen...