Norm: ABGB §19ABGB §1295 Ia6ABGB §1304 BIIbStVO §4StVO §97 Abs5
Rechtssatz: Verfolgungshandlungen Privater können in erlaubter Selbsthilfe erfolgen, falls - wie etwa bei Fahrerflucht - staatliche Hilfe zu spät käme und die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden. Die Vermeidung von bei der Verfolgung eines fahrerflüchtigen unbekannten Lenkers eintretenden Schäden ("Verfolgungsschäden") ist vom Schutzzweck des § 4 StVO noch umfasst. Ein Mitversc... mehr lesen...
Norm: dStVO §4dStVO §15dStVO §34
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 4, 15, 34 dStVO. Entscheidungstexte 8 Ob 166/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 8 Ob 166/79 Veröff: ZfRV 1981,27 (kritisch Schwind) = ZVR 1980/191 S 178 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0054483 ... mehr lesen...
Mit Spielervertrag vom 10. September 1976 wurde der Kläger - ein nunmehr 35jähriger kanadischer Eishockeyspieler - vom beklagten Sportverein für die Saison 1976/77 engagiert. Dabei wurden eine Gage von 12 000 can. Dollar brutto, zahlbar in fünf gleichen Monatsraten jeweils zu Beginn der Monate Oktober 1976 bis Feber 1977, sowie verschiedene Nebenleistungen - nämlich eine Prämie für das Erreichen der Play-off-Runde, ein Wohnungsgeld, die Zahlung der Flugreise von Kanada nach Österreich... mehr lesen...
Norm: ABGB §2StVO §1StVO §4VStG §5
Rechtssatz: Auch für den ausländischen Fahrzeuglenker in Österreich besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften ausreichend zu unterrichten, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu beachten hat. VwGH 21.05.1970, 1058/69 ZVR 1971/22 S 32 Entscheidungstexte 8 Ob 114/72 Entscheidungstext OGH 13.06.1972 8 Ob 114/72 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bABGB §1304 BIIbStVO §4
Rechtssatz: Hat ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Kraftfahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet und muß er sich deshalb bei Dunkelheit und ohne Absicherung der Unfallstelle auf der Fahrbahn aufhalten, dann hat er es mitzuverantworten, wenn er durch einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft verletzt wird, der sich mit seinem Personenkraftwagen unaufmerksam der Unfallstelle genähert hat. Verschuldens... mehr lesen...
Norm: StVO §4
Rechtssatz: Als Verkehrsunfall ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis anzusehen, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personenschaden oder Sachschaden zur Folge hat. Entscheidungstexte 11 Os 159/63 Entscheidungstext OGH 29.10.1963 11 Os 159/63 Veröff: ZVR 1964/69 S 94 ... mehr lesen...