Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Hat ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Kraftfahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet und muß er sich deshalb bei Dunkelheit und ohne Absicherung der Unfallstelle auf der Fahrbahn aufhalten, dann hat er es mitzuverantworten, wenn er durch einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft verletzt wird, der sich mit seinem Personenkraftwagen unaufmerksam der Unfallstelle genähert hat.
Verschuldensteilung drei : eins zum Nachteil des zweiten Verkehrsteilnehmers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0023005Dokumentnummer
JJR_19680606_OGH0002_0020OB00135_6800000_001