1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über die Revisionswerberin wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. Juli 1996 um 15.56 Uhr in Wien 3, Schlachthausgasse 38, Richtung Landstraßer Hauptstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's den zweiten Fahrstreifen benützt, obwohl dieser durch Fahrstreifensignalisierung (rot leuchtende gekreuzte Schrägbalken) für den Fahrzeugverkehr gesperrt gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dad... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs10;StVO 1960 §39 Abs2;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Anbringung der Straßenverkehrszeichen zur Bestimmung des § 48 Abs. 5 StVO bedeutet die Verwendung der Worte "nur in Ausnahmefällen", dass eine Anbringung der Straßenverkehrszeichen außerhalb der dort angeführten 2-Meter-Zone nicht nur dann zulässig ist, wenn di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs10;VwRallg;
Rechtssatz: Die Wendung im dritten Satz des § 38 Abs. 10 StVO, wonach rote gekreuzte Schrägbalken bedeuten, dass der betreffende Fahrstreifen "gesperrt" ist, ist schon für sich allein in dem Sinne klar, dass eben ein "gesperrter" Fahrstreifen nicht befahren werden darf. Dies wird durch den anschließenden Teil dies... mehr lesen...