IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15.01.2020, ***, betreffend Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.04.2020 Norm: StVO 1960 §35 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei den in § 35 StVO gemeinten Gegenständen ist es irrelevant, ob sich diese direkt auf der Straße oder auf Liegenschaften in der Umgebung der Straße (die auch im Privatbesitz stehen können) befinden und eine Beeinträchtigung hervorrufen (vgl VwGH 0717/69). Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverke... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.04.2020 Norm: StVO 1960 §35 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 35 StVO qualifiziert nicht alle Gegenstände, die sich auf einer Liegenschaft in der Umgebung der Straße befinden, automatisch als Beeinträchtigung […]. Zusätzlich müssen solche Gegenstände als „angebracht“ iSd § 35 StVO gelten. Der VwGH hat hierzu ein zweistufiges Prüfschema entwickelt, um beurteilen zu können, ob eine Bee... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.04.2020 Norm: StVO 1960 §35 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 35 StVO ist nicht der Grundeigentümer zu verpflichten, sondern der „Besitzer von Gegenständen“ (vgl Abs 1 leg cit), welcher diese in einer die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigenden Weise angebracht hat (vgl VwGH 98/03/0165). Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Sicherheit... mehr lesen...