I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift Beschwerdevorbringen: Mit Eingabe vom 02.07.2008 hat Herr W S, Unternehmer, St. St o St 144, vertreten durch Dr. L O, Rechtsanwalt in D, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg erhoben. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde Folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer sei Eigentümer des Grundstückes Nr., KG St. St o St, welches unmittelbar an die Landesstraße Nr. ang... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetz ist kein Recht eines Anrainers ableitbar, welches ihm den ungehinderten Zugang auf sein Grundstück über die gesamte Länge gewähren würde. Der Beschwerdeführer, der mit der Gemeinde über die Benützung seines als Verkehrsfläche ausgebildeten Grundstückes nicht im Einvernehmen war, hatte unmittelbar an der Grundstücksgrenze entlang einer Landesstraße, auf der eine Festveranstaltung stattfinden sollte, Flussbausteine aufgeleg... mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107108/7/Br/Bk und VwSen-107148/4/Br/Bk vom 12.09.2000; vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben; VwGH vom 22.02.2002, Zl.: 2000/02/0304-7 Rechtssatz: Nach § 84 Abs.2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs.3 lit.f. (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen ... mehr lesen...