Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer war seit 2017 Inhaber eines unbefristet ausgestellten Behindertenpasses mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 70 von Hundert (v.H.), dieser beinhaltend die Zusatzeintragungen „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“, „Der Inhaber kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in ... mehr lesen...
Begründung: 1.0 Kurzsachverhalt: Am 04.01.2023 stellte die beschwerdeführende Partei („bP“) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Salzburg, (belangte Behörde, „bB“) den Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ und Ausstellung eines Ausweises gem § 29b StVO 1960 (Parkausweis). Am 04.01.2023 stellte die beschwerdeführende Partei („bP“) beim Sozia... mehr lesen...
Begründung: 1.0 Kurzsachverhalt: Am 29.10.2020 stellte die beschwerdeführende Partei (in Folge auch bP) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle XXXX (in Folge belangte Behörde bzw. bB), gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29b StVO einen Antrag auf Eintragung der „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ im Behindertenpass. In einem im Verfahren einge... mehr lesen...
Begründung: 1.0 Kurzsachverhalt: Am 04.12.2020 stellte die beschwerdeführende Partei (in Folge auch bP) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle XXXX (in Folge belangte Behörde bzw. bB), gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses einen Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29b StVO und auf Eintragung der „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ im Be... mehr lesen...
Begründung: 1.0 Kurzsachverhalt: Am 10.08.2020 stellte die beschwerdeführende Partei (in der Folge: „bP“) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle XXXX (in der Folge: „belangte Behörde bzw. bB“), den Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ und auf Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29b StVO. Mit Bescheid der bB vom 15.04.2021 wurde der Antra... mehr lesen...