IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Dr. Huber über die Beschwerde des A. B. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 05.05.2022, Zl. MA67/…/2022, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe von EUR 88,00 auf EUR 40,00 und die für den Fall der Uneinbringl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn A. B., geb. 1957, vom 13.2.2020 gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 7.2.2020, Zl. …, wegen Übertretung des § 52 lit. b Z 15 Straßenverkehrsordnung – StVO, zu Recht: I. Gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde insofern Folge gegeben als gemäß § 45 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 1 letzter Satz VStG von der For... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVO 1960 §29bStVO 1960 §52 litb Z15StVO 1960 §54 Abs1VStG §45 Abs1VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges durch den Inhaber eines Parkausweises für Behinderte iSd § 29b Abs. 1 StVO bzw. eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/199... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Zeller über die Beschwerde des Herrn J. W. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 21.2.2017, Zl. MA 67-RV-110549/6/7, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der StVO 1960, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG... mehr lesen...