Der Mitbeteiligte (ein Verein) stellt mit Schreiben vom 12. Juni 2013 den Antrag auf Bewilligung "zur Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn" für einen näher bezeichneten "Krankentransportwagen (Rettungswagen)", der über handelsübliche zugelassene Blaulichtbalken mit integrierter Tonfolgeanlage verfüge. In Erledigung dieses Antrags erteilte der Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Juni 2013 die Bewilligung, eine Warnleuchte mit blauem Licht sowie ein Tonfolgehorn auf dem genannten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5;StVO 1960 §2 Abs1 Z25;StVO 1960 §26;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Den für Einsatzfahrzeuge geltenden Sonderbestimmungen der StVO 1960 lässt sich entnehmen, dass gerade wegen des Umstandes, dass Einsatzfahrzeuge von wesentlichen Verkehrsregeln, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, ausgenommen sind und bes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der besonderen Regeln für Einsatzfahrzeuge in der StVO 1960 ist davon auszugehen, dass ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht (und wegen des Verweises in § 22 Abs. 4 auf § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 10. August 1990 um 19.13 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Radfahrer vorschriftswidrig verhalten, indem er mit anderen Radfahrern nebeneinander gefahren sei, obwohl er sich weder auf einem Radweg noch in einer Wohnstraße befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 68 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §68 Abs2;
Rechtssatz: Der § 29 Abs 1 StVO enthält keine Ausnahme von der Bestimmung des § 68 Abs 2 StVO, die das Nebeneinanderfahren von Radfahrern (ausgenommen auf Radwegen und in Wohnstraßen) verbietet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020122.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...