RS Vwgh 1992/1/29 91/02/0122

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §29 Abs1;
StVO 1960 §68 Abs2;

Rechtssatz

Der § 29 Abs 1 StVO enthält keine Ausnahme von der Bestimmung des § 68 Abs 2 StVO, die das Nebeneinanderfahren von Radfahrern (ausgenommen auf Radwegen und in Wohnstraßen) verbietet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020122.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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