Mit dem angefochtenem Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 03 04 1994 um 13 45 Uhr das Fahrzeug mit dem Kennzeichen auf der L 217 auf Höhe des Straßenkilometer 4,0 in Richtung Steinbrunn gelenkt, wobei er I) optische Warnzeichen abgab, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erforderte und II) als Lenker des KFZ, dessen Lenkersitzplatz mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet war, den Sicherheitsgurt nicht bestimmungsgemäß verwendete. Dadurch ha... mehr lesen...
Rechtssatz: § 22 StVO kann kein Verbot für die Abgabe von Blinkzeichen entnommen werden. Die nur kurzfristige Abgabe von Blinkzeichen, die nicht als Warnzeichen abgegeben werden, ist gemäß § 100 erster Satz KFG strafbar. Schlagworte Blinkzeichen, optische Warnzeichen, Übertretungsnorm mehr lesen...
Begründung: 1. Der gegenständlichen Berufung liegt folgendes erstinstanzliche Verfahren zugrunde: Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegenüber dem Berufungswerber ein Straferkenntnis vom 23.6.1994 mit dem
Spruch: "Sie haben am 30.4.94 um 14.23 Uhr in Wien, F-steig Richtung stadtauswärts den PKW W-27 gelenkt und vorschriftswidrig Warnzeichen abgegeben. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 100 KFG Wegen dieser Verwaltungsübertretungen werden über Sie folgende Straf... mehr lesen...