Entscheidungen zu § 19 Abs. 6a StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2009/4/29 2Ob233/08s

Entscheidungsgründe: Am 12. Juli 2007 ereignete sich in Hohenems im Kreuzungsbereich der Defreggerstraße mit der Spielerstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein von der Klägerin gelenkter und gehaltener PKW sowie ein von Josef H***** gelenkter, von der Erstbeklagten gehaltener und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter Polizei-PKW beteiligt waren. Am Klagsfahrzeug entstand ein Sachschaden von 4.600 EUR. Die Klägerin hatte außerdem einen „Vignetteschaden" von 31 EUR sowie Unkos... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.2009

TE OGH 2008/6/26 2Ob40/08h

Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 2005 gegen 8.45 Uhr ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung zwischen der südlich zur Kranebitter Allee verlaufenden Nebenfahrbahn und einem auf der Höhe des Hauses Kranebitter Allee 13 in diese Nebenfahrbahn einmündenden Radweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Fahrrads sowie die Erstbeklagte als Lenkerin eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.2008

TE OGH 2007/8/9 2Ob151/07f

Entscheidungsgründe: Am 23. 5. 2005 ereignete sich in der Innenstadt von Wien auf der Kreuzung Albertinaplatz- Philharmonikerstraße-Operngasse-Hanuschgasse ein Verkehrsunfall zwischen der Klägerin als Radfahrerin und einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Die Klägerin fuhr auf dem in der Operngasse (gegen die Einbahn) geführten Radweg nordwärts, der Erstbeklagte (in ihrer Fahrtrichtung gesehen) vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.08.2007

RS OGH 2007/8/9 2Ob151/07f, 2Ob135/15i

Norm: StVO §2 Abs1 Z11bStVO §19 Abs6a BVIh
Rechtssatz: Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben. Entscheidungstexte 2 Ob 151/07f Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 151/07f 2 Ob 135/15i ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.08.2007

TE OGH 2006/9/21 2Ob165/06p

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Frieda S*****, vertreten durch Dr. Michael Augustin und andere, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagten Parteien 1.) Anton A*****,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.09.2006

TE OGH 2004/11/25 2Ob256/04t

Entscheidungsgründe: Am 16. 6. 2002 ereignete sich im Gemeindegebiet von Kuchl im Bereich der Kreuzung der B 159 mit dem Johann-Siller-Weg ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Schadenersatz in der Höhe von EUR 14.046,47 sA und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden und Ansprüche a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.2004

TE OGH 1999/9/23 2Ob44/98d

Entscheidungsgründe: Am 21. 3. 1994 ereignete sich gegen 18,30 Uhr in Wien im Bereich der Kreuzung Dr. Karl Lueger-Ring und der verlängerten Bankgasse ein Verkehrsunfall, bei welchem der Kläger als Lenker eines Fahrrades und der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte Alexander K***** mit einem PKW Marke Crysler-Voyager beteiligt waren. Der Kläger näherte sich dieser Kreuzung auf dem Radfahrstreifen Richtung Burgtheater, während Alexander K***** seinen PKW aus der verlä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.1999

RS OGH 1975/10/8 8Ob203/75, 2Ob44/98d, 2Ob256/04t, 2Ob165/06p, 2Ob151/07f, 2Ob40/08h, 2Ob233/08s, 2O

Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §8 Abs1StVO §19 Abs6 BVIbStVO §19 Abs6a B VI hStVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Fahrzeuge, die auf der Nebenfahrbahn fahren, haben grundsätzlich keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die auf kreuzenden oder einmündenden Straßen fahren. Von dieser Regel besteht eine Ausnahme für den Fall, dass in der die Nebenfahrbahn querenden oder in sie einmündenden Straße bereits vor der Nebenfahrbahn das Gefahrenzeichen "Achtun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1975

Entscheidungen 1-8 von 8