RS OGH 2007/8/9 2Ob151/07f, 2Ob135/15i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2007
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Norm

StVO §2 Abs1 Z11b
StVO §19 Abs6a BVIh

Rechtssatz

Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122776

Im RIS seit

08.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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