Norm
StVO §2 Abs1 Z11bRechtssatz
Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122776Im RIS seit
08.09.2007Zuletzt aktualisiert am
05.04.2016