Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 20.4.1988, um 07.43 Uhr, in Wien 3., Rennweg - Kreuzung Boerhaavegasse als Lenker d. Straßenbahn der Linie 71, Triebwagen Nr. 4769 bzw. Anhänger 1187, obwohl die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße reichte, nicht so angehalten, daß der Verkehr auf der Querstraße nicht behindert wird". Dadurch habe er eine Übertretung n... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs3 idF 1976/412;
Rechtssatz: Bei Auslegung des § 18 Abs 3 StVO ist primär von der dieser Bestimmung zugrundeliegenden Zielsetzung auszugehen, eine Behinderung des Querverkehrs durch anhaltende Fahrzeuge zu verhindern. Diese Bestimmung verpflichtet einen sich einer Kreuzung nähernden Fahrzeuglenker, sich schon vor Erreichen der Kreuzung davon zu vergewissern... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. Juni 1988 um 8.24 Uhr in Wien IX, Währingerstraße 16, Richtung stadtauswärts fahrend als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, obwohl die Reihe der auf seinem Fahrstreifen anhaltenden Fahrzeuge bis zur Querstraße zurückgereicht habe, vor dieser so angehalten, daß der Verkehr auf der Querstraße behindert gewesen sei,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §18 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wenn die belBeh ausgehend von den Angaben des Polizeibeamten zum Ergebnis gelangte, der Besch habe gegen die Bestimmung des § 18 Abs 3 StVO verstoßen, so ist dies nicht als rechtswidrig zu erkennen (Hinweis E 23.3.1979, 1203/78). ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorwurf des "Weiterfahrens" stellt nicht den Tatbestand "hat nicht vor der Kreuzung angehalten" (§ 38 Abs 1 lit c StVO) dar, weil das Zeitwort "weiterfahren" allein es offen läßt, bis wohin weitergefahren wurde. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Weiterfahren Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs3;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs8;StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §38 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0038 E 23. Dezember 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der Vorwurf des "Weiterfahrens" stellt nicht den Tatbestand "hat nicht vor der Kreuzung ... mehr lesen...