RS Vwgh 1990/1/24 89/02/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §18 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Wenn die belBeh ausgehend von den Angaben des Polizeibeamten zum Ergebnis gelangte, der Besch habe gegen die Bestimmung des § 18 Abs 3 StVO verstoßen, so ist dies nicht als rechtswidrig zu erkennen (Hinweis E 23.3.1979, 1203/78).

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020159.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten