RS VwGH Erkenntnis 1987/12/23 87/18/0038

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Veröffentlicht am 23.12.1987
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Rechtssatz

Der Vorwurf des "Weiterfahrens" stellt nicht den Tatbestand "hat nicht vor der Kreuzung angehalten" (§ 38 Abs 1 lit c StVO) dar, weil das Zeitwort "weiterfahren" allein es offen läßt, bis wohin weitergefahren wurde.

Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Weiterfahren
Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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