Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ybbs vom 18.Oktober 1989, GZ U 68/89-18, wurde der am 18.November 1967 geborene Kraftfahrer Franz H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt - wie aus dem
Spruch: ersichtlich - zur Last, durch unvorsichtiges Umkehren auf einer hiefür nicht geeigneten Stelle der Bundesstraße 25 (Freilandstraße) einen Verkehrsunfall (mit-)verschuldet zu hab... mehr lesen...
Begründung: Am 8.Juni 1979 ereignete sich auf dem Baustellenbereich der Inntal-Autobahn im Gemeindegebiet von Angath gegen 16,50 Uhr ein Arbeitsunfall. Gerhard Harald H*** fuhr mit dem Sattelkraftfahrzeug mit Aufleger, Kennzeichen B 5.700 und B 57.827, für welches bei der beklagten Partei zum Unfallszeitpunkt ein aufrechter Haftpflichtversicherungsvertrag bestand, im Baustellenbereich rückwärts. Er erfaßte dabei mit dem LKW den auf der Baustelle beschäftigten Arbeiter Johann L*** ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIgStVO §28 Abs2StVO §14 Abs2 litb
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 nicht rechtsirrtümlich, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisi... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §14 Abs2
Rechtssatz: "Umkehren" ist ein Fahrmanöver, durch das ohne Wechsel der Fahrbahn die entgegengesetzte Fahrtrichtung gewonnen werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 83/71 Entscheidungstext OGH 03.06.1971 2 Ob 83/71 2 Ob 235/71 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 2 Ob 235/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §14 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zum Nachteil eines Personenkraftwagen - Lenkers, der ohne Beachtung des fließenden Verkehrs auf einer dem schnellen Überlandverkehr dienenden Straße umkehrt und hiebei mit einem Personenkraftwagen kollidiert, dessen Lenker sich nicht rechtzeitig und wirksam auf diese unklare Verkehrslage einstellt. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: StVO §14 Abs2 litc
Rechtssatz: Die Mißachtung der zur Hintanhaltung einer Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs auf der Vorrangstraße erlassenen Vorschrift des § 14 Abs 2 lit c StVO läßt auch dann die Herbeiführung oder Vergrößerung einer Gefahr ohne weiteres erkennen, wenn bei Beginn des Umkehrmanövers noch von keiner Seite her das Herannahen eines anderen Fahrzeuges wahrnehmbar war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...